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Evocatus quo vadis?

In den nächsten Jahren werden viele Ärzte ihre Ordinationen schließen und in Pension gehen.
Dieser Schritt führt zu wichtigen und finanziell relevanten Fragen, die schon im Vorfeld beantwortet werden sollten.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige dieser Fragen.

Für weitere Details zu diesem Themenbereich – bezogen auf Ihre persönliche Situation – steht Ihnen das Beraterteam der Ärzteservice gerne zur Verfügung.

Muss ich meine Versicherungen auf meine neue Situation anpassen?

Ja unbedingt. Alle berufsbezogenen Versicherungen wie Ärztehaftpflicht, Ärzterechtsschutz, Ordinationsversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung sind im Ruhestand obsolet oder müssen im Falle der Rechtsschutzversicherung auf die neue Lebenssituation angepasst werden.

Sind unnötige Versicherungen zu kündigen? Wenn ja, wann?

Ja, mit Pensionsantritt können alle oben angeführten Versicherungen, die sich auf die aktive Berufsausübung bzw. auf den Betrieb einer Ordination beziehen, wegen Risikowegfall gekündigt werden.

Verfüge ich aufgrund der gesetzlich bestehenden 30-jährigen Nachhaftung über eine ausreichende Absicherung?

Für die Ärztehaftpflichtversicherung besteht eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, die jedenfalls über die gesetzliche 30-jährige Nachhaftung gemäß ABGB hinausgeht.
Für die Rechtsschutzversicherung bieten wir ein spezielles Produkt für Ärzte im Ruhestand an, das exklusiv im Anschluss an eine Ärzteservice-Rechtsschutzversicherung auch unbegrenzte Nachhaftung für den Spezial-Strafrechtsschutz bietet.

Bin ich in der Pension gut abgesichert?

Im Bereich des Schadenersatzrechts sind sie mit unserer Ärztehaftpflichtversicherung mit einer Deckung von bis zu 10 Millionen Euro nach dem Pensionsantritt bestmöglich abgesichert. In der Rechtsschutzversicherung für Ärzte im Ruhestand bieten wir in der Nachhaftung den gleichen Deckungsumfang wie während der aktiven Berufsausübung, allerdings zu wesentlich günstigeren Prämien.

Wer hilft mir, wenn im Ruhestand Klagen oder Schadenersatzforderungen auf mich zukommen?

Wie in Ihrer aktiven Berufszeit stehen die Ärzteservice Haftpflichtversicherung und die Ärzteservice Rechtsschutzversicherung in vollem
Umfang zur Verfügung.

Hat die neue Datenschutzgrundverordnung Auswirkungen auf die Schließung meiner Praxis? Wenn ja, was habe ich zu tun?

Der Datenschutz endet leider nicht mit der Schließung der Ordination. Auch unter den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO sind sie als Arzt verpflichtet, jedwede Dokumentation zu Patienten, Unterlagen zur Anamnese, zu Behandlungen, zu Eingriffen, zu Untersuchungsergebnissen etc. entsprechend aufzubewahren und auch vor unbefugten Zugriffen zu sichern. Für Fragen zu diesem Themenkreis stehen wir gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.

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