Die Haftung der Ärztin/ des Arztes nach Behandlungsfehlern geht oft mit jahrzehntelangen Schadenersatzverpflichtungen aus den Titeln Unterhalt, Verdienstentgang und Pflegeaufwand einher.
Die gesetzlich vorgesehene Mindestversicherungssumme von 2 Mio. EUR ist definitiv nicht ausreichend, aber auch 5 Mio. EUR können zu wenig sein, vor allem bei mittel- bis langfristigen Verpflichtungen.
Mit der Ärzteservice Exzedenten-Haftpflichtversicherung kann jede bestehende Ärzte-Haftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Ärzte auf eine Versicherungssumme von 10.000.000 EUR erhöht werden.
Besonders wichtig für Gynäkologen: Pränataldiagnostik, Wrongful Life, Wrongful Birth, Wrongful Conception sind ohne Einschränkung versichert.