Für die Tätigkeit als gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger im Bereich Gesundheitswesen ist gemäß § 2 des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erforderlich. Wir bieten eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Haftpflichtversicherung an.